Zahnarzt

Der Zahnarzt ist ein sogenannter Kammerberuf, für den man ein Studium und außerdem eine berufs- und standesrechtliche Zulassung durch die entsprechende Ärztekammer benötigt.

Das Tätigkeitsfeld umfasst die Diagnose und Therapie von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen.

Die ersten Zahnärzte hat es wahrscheinlich schon in der Antike gegeben. Zumindest weiß man, dass damals schon künstlicher Zahnersatz hergestellt und verwendet wurde, dieser wurde mit Hilfe von Goldfäden an gesunden Zähnen befestigt wurde. Auch Zahn-Prothesen aus echten Zähnen oder Zähnen aus Edelmetallen gab es schon. Allerdings konnten sich nur die sehr Reichen so etwas leisten. 

Im frühen Mittelalter gab es in Europa keine Zahnärzte. Hier waren es die Barbiere, die für alle Tätigkeiten der Körperpflege aber auch der Wundheilung und der Krankenpflege zuständig waren. Sie schnitten nicht nur Haare und Bärte sondern versorgten Knochenbrüche und Schnittverletzungen, machten Aderlässe und zogen auch Zähne. Dazu hatten sie entsprechendes Werkzeug wie Hebel und Klingen, Nadeln und Scheren. Beliebt und geachtet waren die Vorfahren der Zahnärzte damals nicht und die anderen Zünfte sahen auf sie herab. Barbier galt sogar als "ehrloser Beruf", wahrscheinlich, weil er seine Kunden zum Teil fürchterlich quälte. Aber schon im 15.Jahrhundert entstand auch eine Handschrift, in der zahnärztliche Praktiken beschrieben wurden. Am Anfang des 18.Jahrhunderts begründete der Franzose Pierre Fauchard die moderne Zahnheilkunde. Sein Werk "Le chirurgien dentiste" ist weltberühmt. Etwa 100 Jahre später wurden in Preußen die ersten Anforderungen für den Zahnarztberuf festgesetzt und 1869 wurde eine einheitliche Prüfungsordnung festgesetzt und der Beruf Zahnarzt damit geschützt. Seit 1919 können Zahnärzte auch als Doktor.med.dent promovieren und rund die Hälfte aller Zahnärzte tut das auch.

Heute dauert ein Zahnarztstudium zehn Semester zuzüglich einer 6 monatigen Prüfungszeit. Genau wie bei dem Studium der Humanmedizin gibt es auch beim Zahnmedizinstudium eine Zulassungsbeschränkung, den Numerus clausus. Nach erfolgreichem Studienabschluss erfolgt dann die zahnärztliche Zulassung. Sie gilt auf Lebenszeit, wenn der Betreffende nicht gegen das ärztliche Ethos verstößt. Für Zahnärzte gibt es, genau wie für Ärzte, verschiedene Möglichkeiten der Spezialisierung und Weiterbildung. Ein Bereich ist der "Facharzt für Kieferorthopädie". Dafür ist nach dem Zahnarztstudium noch eine mindestens vierjährige Zusatzausbildung notwendig. Auch für den "Facharzt für Oralchirurgie" muss der Zahnarzt vier Jahre lang eine Zusatzausbildung absolvieren, mindestens ein Jahr davon in einer Klinik. Der "Mund-Kiefer-Gesichtschirurg" muss neben der Zahnarztausbildung zusätzlich ein komplettes Studium der Humanmedizin vorweisen können. Neben der Zusatzausbildung gibt es für Zahnärzte natürlich auch noch ständige Weiterbildungsmaßnahmen und darüber hinaus Zusatzqualifikationsmöglichkeiten zum Beispiel zum "Implantologen" oder zum "Parodontologen".


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